ALTRO Industry UG (haftungsbeschränkt)
AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 01. Januar 2022
I. Allgemeines:
1. Wir liefern ausschließlich auf Grundlage unserer nachfolgenden Liefer- und Zahlungsbedingungen. Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Käufers widersprechen wir ausdrücklich. Sie verpflichten uns nur, wenn wir uns ausdrücklich schriftlich mit ihnen einverstanden erklären.
2. Unsere Angebote sind freibleibend. Abmachungen, die mündlich getroffen werden, bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
II. Preise und Zahlungsbedingungen:
1. Die Zahlung ist sofort nach Bestellung (Vorkasse) oder sofort nach Erhalt der Ware fällig, es sei denn es wurde ein anderweitiges Zahlungsziel, zum Beispiel durch Abgabe eines formellen Angebotes, vereinbart. Ausgenommen Irrtum.
2. Die von uns genannten Preise sind EURO-Preise und verstehen sich ab Werk oder Auslieferungslager, bei Frachtsendungen frei Stückgut- Bahnhof. Flächenfracht oder Rollgeld am Empfangsort gehen zu Lasten des Empfängers. Verpackung wird nach Aufwand berechnet. In den im Internet-Shop angegebene Preisen (Bruttopreise) ist die jeweils gesetzlich vorgeschriebene Umsatz- (Mehrwert-) Steuer enthalten.
3. Ein Leistungsverweigerungsrecht seitens des Käufers ist im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nicht zu. Diese Ausschlüsse gelten nicht gegenüber Verbrauchern, wie im BGB geregelt, § 320 BGB, § 309 BGB, § 273 BGB.
4. Bei Verzug sind wir berechtigt Zinsen in Höhe der jeweiligen Banksätze für Überziehungskredite zu berechnen, mindestens aber Zinsen von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz. Ist der Käufer Unternehmer, so berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
5. Alle im Shop, anderweitig auf unseren Internetseiten, Flyern und in Angeboten dargestellten Preise sind freibleibend. Wir behalten uns das Recht vor, diese bei fehlerhafter Darstellung entsprechend zu korrigieren. Maßgeblich sind die verbindlich bestätigten Preise auf der Auftragsbestätigung.
III. Eigentumsvorbehalt:
1. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung unserer sämtlichen gegenwärtigen und künftigen Forderungen unser Eigentum (Vorbehaltsware), auch wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden, sofern ein zeitlicher und sachlicher Zusammenhang mit der jeweiligen Vorbehaltsware besteht.
2. Der Käufer verpflichtet sich, die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und so- lange er nicht im Verzug ist zu veräußern. Er ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die Forderung gegen seinen Kunden aus der Weiterveräußerung gemäß nachfolgend 3.-5. auf uns übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt. Im Falle einer Weiterverarbeitung der Ware erklärt der Käufer einen vorrangigen, verlängerten Eigentumsvorbehalt.
3. Der Käufer tritt seine Forderungen aus einer Weiterveräußerung von Vorbehaltsware bereits jetzt an uns ab, und zwar gleich, ob die Vorbehaltsware an einen oder an mehrere Abnehmer veräußert wird.
4. Der Käufer ist berechtigt die abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem jederzeit möglichen Widerruf einzuziehen. Von unserem Widerrufsrecht werden wir nur in den in Ziff. III. 6. genannten Fällen Gebrauch machen. Soweit unsere Forderungen fällig sind, ist der Käufer verpflichtet die eingezogenen Beträge unverzüglich an uns abzuführen. Zur Abtretung der Forderung ist der Käufer nur im Wege des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs berechtigt, solange kein Verstoß gegen die in Ziff. III. 6. genannten Fälle besteht.
5. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet - sofern wir seinen Abnehmer nicht selbst unterrichten -, dem Abnehmer die Abtretung an uns unverzüglich bekannt zu geben und uns die Benachrichtigung nachzuweisen sowie die zur Einziehung der abgetretenen Forderung notwendigen Auskünfte und Unterlagen mit dieser Benachrichtigung zu übersenden.
6. Der Käufer ist verpflichtet uns von einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Hält der Käufer einen Zahlungstermin nicht ein oder verstößt er gegen sonstige vertragliche Vereinbarungen oder werden uns Umstände bekannt die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern, so sind wir berechtigt die Weiterveräußerung von Vorbehaltsware zu untersagen, deren Rückgabe oder die Einräumung mittelbaren Besitzes auf Kosten des Käufers auf uns zu verlangen oder, falls die Ware bereits weiter- veräußert aber ganz oder teilweise noch nicht bezahlt ist Zahlung direkt vom Abnehmer des Käufers zu verlangen.
7. Wir sind berechtigt Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Gegenstände zu verlangen, wenn uns Umstände bekannt werden, die die Erfüllung unserer Forderung durch den Käufer als gefährdet erscheinen lassen. Gegen diesen Herausgabeanspruch kann ein Zurückbehaltungsrecht nur im Rahmen der oben getroffenen Regelungen geltend gemacht werden. Der Käufer erklärt sein Einverständnis dazu, dass die von uns mit der Abholung beauftragten Personen zu diesem Zweck das Gelände, auf dem sich die Gegenstände befinden, betreten und befahren können.
IV. Lieferung, Lieferzeit:
1. Lieferung erfolgt entweder direkt durch den Hersteller oder in Verkehr Bringer der Ware oder durch ALTRO Industry UG (haftungsbeschränkt). Jeder Käufer hat das Recht, nach Absprache mit uns, die bezogene Ware selbst zu seinen Lasten zu transportieren.
2. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten.
3. Die vereinbarte Lieferfrist verlängert sich - unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Käufers - um den Zeitraum, um den der Käufer mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Abschluss in Verzug ist, sofern das Leistungshindernis nicht von uns zu vertreten ist. Dies gilt sinngemäß, wenn ein Liefertermin vereinbart ist.
4. Falls wir selbst in Verzug geraten, muss der Käufer uns eine angemessene Nachfrist setzen, es sei denn eine Nachfrist ist im Einzelfall entbehrlich. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann er vom Abschluss zurücktreten, wenn die Waren ihm bis zu diesem Zeitpunkt nicht als versandbereit gemeldet wurden.
5. Schadenersatzansprüche aus Nichteinhaltung von Lieferfristen oder Lieferterminen sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht soweit im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten einer unserer leitenden Angestellten, im Geschäftsverkehr mit Nicht-Kaufleuten irgendeiner unserer Mitarbeiter die Verzögerung vorsätzlich oder grob zu vertreten hat.
6. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streiks, Aussperrung und sonstige Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder sonst unmöglich machen, und zwar gleich, ob sie bei uns oder einem Unterlieferant eintreten. Der Käufer kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Erklären wir uns nicht kann der Käufer zurücktreten.
7. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
8. Bei der Versendung der Ware können wir die Beförderungsmittel und den Versandweg unter Ausschluss jeder Haftung auswählen. Dieser Haftungsausschluss gilt nur beim Versand an Unternehmen. Beim Versand an Verbraucher liegt das Transportrisiko beim Versender.
9. Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werks oder des Lagers, geht jede Gefahr auf den Käufer über. Diese Regelung gilt nur beim Versand an Unternehmen. Beim Versand an Verbraucher liegt das Transportrisiko beim Versender.
10. Zum Abschluss einer Transportversicherung auf Wunsch eines Unternehmens als Käufer sind wir nur auf ausdrückliches Verlangen des Käufers verpflichtet. Die Kosten trägt der Käufer.
11. Wichtige Information zum Versand in Länder außerhalb der EU:
Internationale Sendungen können Zölle, Steuern und anderen Gebühren unterliegen, die nicht im Gesamtpreis enthalten sind.
V. Haftung und Gewährleistung:
1. Es gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Verschleißteile sowie Schäden von Missbrauch oder fälschlichem Einsatz sind von der Haftung und Gewährleistung ausgenommen. Gleiches gilt für Folgeschäden.
2. Jeglicher Gewährleistungs-, Schadenersatz- oder Haftungsanspruch aus Folge einer Beratung oder Empfehlung zu Pumpenauslegung, Materialauswahl etc. ist ausgeschlossen. Der Abnehmer ist selbst verantwortlich für die finale Überprüfung der Materialbeständigkeit und der Tauglichkeit der Pumpen, der Pumpenteile und des verwendeten Zubehörs zu seinen eingesetzten Materialien und Einsatzbedingungen.
3. Unsere Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, beschränkt sich außerdem auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
4. Mängelrügen hat der Käufer innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort bei uns eingehend schriftlich geltend zu machen. Dies gilt im Geschäftsverkehr mit Nicht-Kaufleuten nur insoweit als es sich um offensichtliche Mängel handelt Nicht offensichtliche Mängel sind spätestens binnen zwei Wochen nach Feststellung anzuzeigen.
5. Wir nehmen von uns als mangelhaft anerkannte Waren zurück oder bessern nach oder liefern an ihrer Stelle einwandfreie Ware. Sollte die Nacherfüllung fehlschlagen, so hat der Käufer nach seiner Wahl das Recht auf Herabsetzung der Vergütung oder auf Rückgängigmachung des Vertrags.
6. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, soweit diese nicht auf dem Fehlen einer ausdrücklich und schriftlich zugesicherten Eigenschaft oder dem Mangel oder arglistigem Verhalten beruhen, ausgenommen Irrtum und Fehler, wie zum Beispiel Schreibfehler.
7. Eine Rücksendung der beanstandeten Ware ist nur mit unserem Einverständnis und nach vorheriger Absprache zulässig. Die Frachtkosten sind vom Käufer vorzulegen, eine Erstattung findet nur im Falle einer berechtigten Mängelrüge statt.
VI. Gerichtsstand:
Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Der Verkäufer ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.
VII. Angaben zu Streitschlichtung und Außergerichtlicher Schlichtung:
Gemäß Ausnahmeregelung in den Bestimmungen des VSBG sind wir weder verpflichtet noch bereit an Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.
Falls wir uns jedoch im Ausnahmefall und ohne Anerkennung des Schlichtungsgrundes trotzdem zu einer Streitschlichtung bereit erklären, verpflichten sich die Vertragsparteien zu einem außergerichtlichen Schlichtungsversuch und -Verfahren statt einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Nachrichtlich weisen wir Verbraucher darauf hin, dass die Europäische Kommission eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit stellt, die Sie hier finden: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
VIII. Schlussbestimmungen:
1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
2. Bei Export unserer Waren durch unsere Abnehmer in Gebiete außerhalb der Bundesrepublik Deutschland übernehmen wir keine Haftung, falls durch unsere Erzeugnisse Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der Käufer ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der uns durch die Ausfuhr von Waren verursacht wird, die von uns nicht ausdrücklich zum Export geliefert werden.